Neue Leistungen:

Ab dem 01.01.2018 haben die gesetzlichen Krankenkassen die Ultraschall-Untersuchung der Bauchaorta zum Ausschluss von Aussackungen und Erweiterungen des Gefäßes (Aneurysma-Screening) in den Leistungskatalog bei den Vorsorgeuntersuchungen mit aufgenommen. Diese Leistung wird seitdem auch in unserer Praxis angeboten.         

Seit dem III. Quartal 2019  bieten wir eine offene (Akut-)Sprechstunde in unserer Praxis an und zwar zu folgenden Zeiten: Montag 08.-09.00 Uhr, Dienstag 12.-13.00 Uhr, Mittwoch von 08.-09.00 Uhr und am Freitag von 08.-09.00 Uhr!

 Ab dem 01.01.2023 benötigen Neupatienten und Pat., die über 2 Jahre bei uns nicht in Behandlung waren, einen Überweisungungsschein vom Hausarzt! Das gilt vor allem auch für Notfallpatienten! Dort muss vom Hausarzt gekennzeichnet werden, wie dringend die Behandlung ist!